Spionagevorwurf gegen Song Du-Yul in Südkorea

Pressemitteilung


Prozeßbeobachtung im Strafverfahren gegen den deutsch-koreanischen Soziologie-Professor Dr. Du-Yul Song vor dem High Court in Seoul/Südkorea am Mittwoch, den 16. Juni 2004

Hans Eberhard Schulz
RECHTSANWALT UND NOTAR

In überörtlicher Kooperation mit

CHRISTOPH ERNESTI
RECHTSANWALT
Haus der Demokratie
Greifswalder 4
10405 Berlin

Am Mittwoch, dem 16. Juni, findet der dritte Verhandlungstag im Berufungsverfahren vor dem High Court in Seoul gegen Prof. Dr. Song statt. Aus diesem Anlaß hat mich ein Freundeskreis von Kollegen und Organisationen wie dem Korea-Verband gebeten, eine Prozeßbeobachtung vor Ort durchzuführen, unterstützt auch von dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen (vdj) und der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin) Das Distriktgericht in Seoul hatte Prof. Song wegen Verstoßes gegen das "Nationale Sicherheitsgesetz" zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Urteil, in dem viele Passagen aus seinen wissenschaftlichen Publikationen zitiert werden, beruht dabei hauptsächlich auf zwei Vorwürfen:

Prof. Song ist in Berufung gegangen mit dem Ziel, einen Freispruch zu erreichen. Auch die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls Berufung eingelegt, sie hatte in der ersten Instanz 15 Jahre Freiheitsstrafe beantragt.

Prof. Song, der als Kritiker der früheren Militärdiktatur in Südkorea international bekannt wurde und sich seit langer Zeit als "Grenzgänger" stark für die Wiedervereinigung beider Koreas engagiert hatte, war anläßlich seines ersten Besuches in Südkorea nach 37 Jahren Exil im letzten September wochenlang vom Geheimdienst bzw. Staatsanwaltschaft verhört und anschließend inhaftiert worden. Amnesty International hat ihn als politischen Gewissensgefangenen adoptiert, die Haftbedingungen als unmenschlich und die Anklage aufgrund der Nationalen Sicherheitsgesetzes als reines Gesinnungsstrafrecht kritisiert. Zahlreiche Organisationen und Persönlichkeiten, u.a. die EKD, Jürgen Habermas, der Nobelpreisträger Günter Grass und viele andere mehr hatten sich für ihn eingesetzt bzw. verwendet. Sowohl in den deutschen (von der FAZ bis zur "jungen Welt") als auch internationalen Medien wurde ausführlich berichtet.

Entgegen dem ursprünglichen Eindruck soll das Berufungsverfahren in Kürze beendet werden. Für den nächsten Hauptverhandlungstermin, den 30.06.2004 wird mit den Schlußplädoyers gerechnet. Mit einem Urteil wird Mitte Juli gerechnet.

Nähere Informationen sind über die Büros in Bremen und Berlin erhältlich, telefonische Interviews können auch in Korea vermittelt werden.

Ein Bericht über die Prozeßbeobachtung ist geplant für
Samstag, den 26.06.2004
11:00 Uhr, Haus der Demokratie und Menschenrechte,
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Mit freundlichen Grüßen,

H.- Eberhard Schultz,
zur Zeit Seoul / Korea, den 15.06.2004