Spionagevorwurf gegen Song Du-Yul in Südkorea

ai: Professor Song muss freigesprochen werden

Südkorea/Deutschland

amnesty international begrüßt die Entlassung des Münsteraner Hochschullehrers, kritisiert aber die Verurteilung zu Haft auf Bewährung / Südkoreas Nationales Sicherheitsgesetz widerspricht internationalen Standards

Berlin, 21.07.2004 – amnesty interntional (ai) begrüßt die Freilassung des aus Südkorea stammenden deutschen Staatsbürger Song Du-yul, kritisiert aber seine erneute Verurteilung. Ein Berufungsgericht in Seoul hat heute die bisherige siebenjährige Haftstrafe für den Soziologieprofessor in eine dreijährige Bewährungsstrafe umgewandelt. Song soll noch im Verlauf des Tages auf freien Fuß gesetzt werden. Auch das neue Urteil, das Song „unerlaubter Besuche“ in Nordkorea schuldig spricht, ist nach Ansicht von amnesty international (ai) ein klarer Verstoß gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. „Es bleibt ein rein politisches, menschenrechtswidriges Urteil“, sagte ai-Korea-Experte Hans Buchner. ai fordert deshalb einen Freispruch für Song.

Das Urteil gegen Song stützt sich auf das sogenannte Nationale Sicherheitsgesetz (NSL). „Dieses Gesetz verbietet nicht nur jeden Kontakt mit einer‚antistaatlichen Organisation’ - womit Nordkorea gemeint ist - sondern stellt schon eine positive Erwähnung des Nordens unter hohe Strafen bis hin zur Todesstrafe“, erläutert Korea-Experte Buchner den Hintergrund des Verfahrens. „Die Formulierungen in dem Gesetz zu ‚staatsfeindlichen Aktivitäten’ und ‚Spionage’ sind sehr vage formuliert und dienen immer wieder dazu, Personen willkürlich zu inhaftieren, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrnehmen wollen. Südkorea muss das NSL abschaffen oder wenigstens internationalen Standards angleichen.“

Song ist Professor für Soziologie an der Universität Münster. Der Schüler von Jürgen Habermas hat in zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten die politischen und sozialen Zustände in Nordkorea erforscht. „Songs Ziel ist die Wiedervereinigung beider Koreas, so wie er es in seiner Wahlheimat Deutschland erlebt hatte“, sagt Buchner. Wegen seiner Reisen und Kontakte nach Nordkorea geriet der Professor in den Verdacht, das Regime von Staatschef Kim Il Sung zu unterstützen.

Für Nachfragen und Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an die ai-Pressestelle, Meike Zoega oder Anabel Bermejo, Tel. 030 - 420248-306, mail: presse@amnesty.de.

Weitere Informationen zu Südkorea und den Fall Song Du-yul finden Sie unter www.amnesty.de und http://web.amnesty.org/library/Index/ENGASA250032004