Herrn Staatspräsident
Roh Moo-hyun
The Blue House
Seoul
Republic of Korea
Sehr geehrter Herr Präsident Roh Moo-hyun,
in Sorge um das Schicksal von Herrn Prof. Dr. Song Du-Yul (Universität Münster), der nach 36 Jahren Exil am 22. September 2003 nach Südkorea zurückgekehrt ist, wenden sich der Vorstand und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Missionswissenschaftlichen Instituts Missio e. V. an Sie. Durch die Medienberichte in der Süddeutschen Zeitung (26.09.03), der Frankfurter Rundschau (3./13.10.03), der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (08.10.03) u. a. ist dieser Fall inzwischen einer größeren Öffentlichkeit bekannt geworden.
Unser Institut bemüht sich um die interkulturelle Forschung in Theologie und Philosophie, insbesondere in der südlichen Hemisphäre der Erde, sowie um die Förderung des interkulturellen Dialogs, sei es im Sinne des Süd-Süd- oder des Nord-Südaustausches. Im Prozess der Globalisierung sind wir mehr denn je von der Wichtigkeit und Notwendigkeit der interkulturellen Begegnung überzeugt.
Wir wurden auf die philosophische und wissenschaftliche Arbeit von Prof. Dr. Song Du-Yul aufmerksam, da wir in ihm einen der wenigen Philosophen finden, die gestützt auf umfassende Kompetenz (sowohl in östlichen als auch in westlichen Philosophien) konsequent interkulturelle philosophische Ansätze entwickeln. Aufgrund seiner Kompetenz baten wir ihn um Mitarbeit an unserem Forschungsprojekt zur Entwicklung einer interkulturellen Philosophie in Asien.
Wir möchten, was die gegen Herrn Song erhobenen Anschuldigungen betrifft, nicht ins Detail gehen, jedoch auf die folgenden Punkte hinweisen:
1) Prof. Song wird vorgeworfen, gegen das „Nationale Sicherheitsgesetz“ verstoßen zu haben. Durch die Berichte von amnesty international ist international bekannt, dass auf der Grundlage dieses Gesetzes zahlreiche Menschrechtsverletzungen verübt worden sind. Zudem setzt dieses Gesetz eine feindliche Beziehung zwischen Süd- und Nordkorea voraus, so dass es in einer Zeit der Versöhnung und Annäherung zur Wirklichkeit in Widerspruch steht. Außerdem ist uns bekannt, dass das Gesetz selbst in Südkorea heftig umstritten ist.
Uns erscheint es nicht angemessen, einen Menschen in dieser Zeit der gegenseitigen Annäherung zwischen Süd- und Nordkorea auf der Grundlage dieses im rechtlichen Sinne zumindest zweifelhaften Gesetzes zu verurteilen. Es sei an unsere deutsche Geschichte erinnert, vor allem an die Hallstein-Doktrin, die erst unter Willy Brandt im Rahmen der Entspannungs- und Versöhnungspolitik mit der DDR abgeschafft wurde.
2) Wir plädieren für eine faire, internationalen Normen entsprechende Behandlung von Prof. Song. Nach der FAZ-Meldung wurde Songs Anwalt trotz der vorherigen Zusicherung seitens der südkoreanischen Behörde weder zu den Verhören zugelassen noch wurde ihm Einsicht in die Akten gewährt. Die Verhöre durch den Geheimdienst (National Intelligence Service) dauerten bis zu 15 Stunden und wurden von zehn sich halbstündlich abwechselnden Personen durchgeführt.
3) Die Art und Weise der Berichterstattung in vielen Zeitungen in Seoul sowie der Aussagen hochrangiger Politiker geben die Sachlage verzerrt wieder. Bloße Behauptungen wurden als Tatsachen hingestellt; „Die Unschuldsvermutung des Beschuldigten bis zum Beweis des Gegenteils artete in eine üble Vorverurteilung und Ehrabschneidung aus“(Junge Welt, 7. Okt.).
In Übereinstimmung mit den südkoreanischen Wissenschaftlern des urgent committee of professors and academic societies concerning the case of Prof. Song erklären wir nachdrücklich, dass die Verbreitung von Ermittlungsfragmenten noch vor Abschluss des Untersuchungsverfahrens eine Menschenrechtsverletzung gegen den Beschuldigten darstellt. Darüber hinaus behindert eine derartige Beeinflussung der öffentlichen Meinung ein unabhängiges und gerechtes Ermittlungsverfahren. Diese Situation nährt den Verdacht, dass hier eine bestimmte „Wahrheit“ zu einem politischen Zweck konstruiert werden soll.
In Seoul, so wird berichtet, vermuten viele, dass schlussendlich eine Ausweisung von Prof. Song erfolgen wird, um Komplikationen mit Deutschland zu vermeiden (FAZ). Prof. Song selbst erklärte, er wolle lieber ein Gerichtsverfahren in Südkorea in Kauf nehmen, als ausgewiesen zu werden. Auch Wissenschaftler in Südkorea plädieren im Namen des oben erwähnten Komitees dafür, ihn nicht auszuweisen. Denn die Ausweisung wird sowohl ihm selbst als auch der südkoreanischen Öffentlichkeit jegliche Möglichkeit nehmen, die wahren Tatsachen ans Licht zu bringen. Wir plädieren dafür, Prof. Song in seinen Bemühungen zu unterstützen, die Wahrheit offenzulegen. Die Wahrheit darf nicht vom politischen Kalkül, von welcher Seite auch immer, konstruiert werden.
Sehr geehrter Herr Präsident Roh Moo-hyun, abschließend möchten wir betonen, dass wir Herrn Prof. Song Du Yul und sein wissenschaftliches Wirken sehr schätzen. Wir bitten um Ihre Unterstützung und plädieren an alle zuständigen Behörden, die Umstände so zu gestalten, dass seine Menschenrechte Beachtung finden und er seine Arbeit fortsetzen kann. In der Anlage haben wir die Bedeutung seines philosophischen Ansatzes zusammengefasst.
Hochachtungsvoll,
P. Dr. Hermann Schalück, OFM
Vorstandsvorsitzender des
Missionswissenschaftliches Instituts Missio e.V.
Dr. Josef Estermann
Direktor des
Missionswissenschaftlichen Instituts Missio e.V.
Ich schließe mich der obigen Petition an.
(gez.) Dr. Heiner Bielefeldt
Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin
(gez.) Prof. Dr. Hans Jörg Sandkühler, Universität Bremen
Mitglied des internationalen Beirates des 18. Mai Institutes der Chonnam Universität, Südkorea
Leiter der Abteilung Bremen des UNESCO-Lehrstuhls für Philosophie (Paris):
Wissenskulturen, Transkulturalität, Menschenrechte
(gez.) Prof. Dr. Raul Fornet-Betancourt, Universität Bremen
Herausgeber von Concordia. Internationale Zeitschrift für Philosophie
(gez.) Prof. Dr. Holger Heide,
Leiter des SEARI (Social Economic Action Research Institute), Universität Bremen
Mitglied des internationalen Beirates des 18. Mai Institutes der Chonnam Universität, Südkorea