Bericht zum 9. Verhandlungstag im Prozess von Prof. Song (09.03.04)
Die Verhandlung findet im Gerichtssaal 417 statt. Von den ca. 200 Sitzplätzen sind zu Beginn etwa 100 besetzt. Es kommen dann im Laufe der Verhandlung noch ca. 50 Personen um den Prozess zu beobachten.
Auf der Seite der Staatsanwaltschaft sitzen zuerst die beiden Herren, die auch schon bei der letzten Verhandlung anwesend waren. Sehr viel später kommt noch ein Herr dazu, der bisher dem Prozess nicht beigewohnt hat. Von den Verteidigern befinden sich 5 im Gerichtssaal, etwas später kommt ein weiterer zur Verhandlung.
Die Verhandlung beginnt um 14:03 Uhr, indem der Zeuge der Verteidigung, Sung See Jin, in den Zeugenstand gerufen wird. Der Richter fragt ihn, ob er mit dem Angeklagten verwandt sei. Herr Sung verneint die Frage. Er arbeitet im Institut für Nordkoreaforschung an der Jungang Universität und im aktuellen Beraterstab des südkoreanischen Präsidenten und hat 1999 eine Dissertation zu einem DPRK relevanten Thema geschrieben.
Die Verteidigung lässt Herrn Sung den Strategiewechsel in der Politik Südkoreas der DPRK gegenüber beschreiben. Der Zeuge erwähnt u.a. das historische Treffen der Staatschefs, konstatiert aber gleichzeitig, dass es auf militärischem Gebiet keine Veränderungen dieser Art gegeben hat.
Der Verteidiger fragt nach dem Einfluss der NGO auf die Wiedervereinigungspolitik. Der Zeuge bescheinigt den NGO, dass dank ihrer Arbeit die Nordkoreapolitik des Südens jetzt durch mehr Toleranz geprägt ist. Während ursprünglich das Verhältnis beider koreanischer Staaten nur von ideologischem Kalkül bestimmt wurde, werden in wachsendem Maße wirtschaftliche Fragen wichtig. Das geschieht auf dem Hintergrund dass sich der Norden zunehmend marktwirtschaftlichen Elementen in seiner Wirtschaftspolitik öffnet und in diesem Zuge Zugang zum Weltmarkt sucht.
Die Staatsanwaltschaft stellt fest, dass Herr Sung 2003 Mitglied in einer Bürgerinitiative "Frieden und Volk" war und fragt nach den Zielen dieser Gruppe.
Der Zeuge antwortet, dass u.a. das Nationale Sicherheitsgesetz (NSG) bzw. dessen Reformierung diskutiert wird. Der Staatsanwalt zitiert Verlautbarungen dieser Bürgerinitiative, die zum Fall Prof. Songs und der Frage der Stationierung amerikanischer Soldaten in Südkorea Stellung nehmen und fragt, ob diese Zitate die Meinung der Bürgerinitiative reflektieren.
Der Zeuge bejaht das. Die amerikanische Militärpräsenz wird kritisch gesehen. Die Truppe könnte reduziert werden bzw. es wäre generell zu hinterfragen, ob die Amerikaner überhaupt Soldaten in der R.O. Korea stationieren müssen. Im Fall Prof. Songs wird deutlich, dass diese Bürgerinitiative Sympathien für Prof. Song hegt.
Der Richter fragt, ob Herr Sung seiner Aussage noch etwas hinzufügen möchte und entlässt ihn um 14:38 Uhr aus dem Zeugenstand, nachdem dieser verneint.
Danach wird ein Zeuge der Staatsanwaltschaft vorgeladen. Außer der Familie Song, dem Vertreter der deutschen Botschaft und der Dolmetscherin müssen alle Anwesenden den Gerichtssaal verlassen.
Der Zeuge der Staatsanwaltschaft arbeitet als Agent für den südkoreanischen Geheimdienst NIS. Er weigert sich, seinen Wohnort anzugeben, wie es ansonsten von allen Zeugen verlangt worden ist.
Er wurde als Zeuge am Ende des Prozesses wegen einer Verfahrensfrage einberufen, da es weiterhin Diskussionen gab, ob und inwiefern Aussagen eines ehemaligen Mitarbeiters der nordkoreanischen Botschaft in Berlin, Kim Jong-Pil, als Beweismaterial für den Prozess gegen Prof. Song anerkannt werden können. Kim hatte sich in die USA abgesetzt . Eine Diskette mit vermeintlich belastendem Material bzw. Aussagen Kim Jong-Pils hat ein Koreaner (Choe Chang-Dong) dem NIS übergeben. Die Diskette Kims, kopiert von Choe Chang-Dong, beinhaltet z.B. ein Dokument Nordkoreas, in dem Prof. Song und die Witwe Isang Yuns als Personen bezeichnet werden, die als Nordkorea-Sympathisanten gewonnen werden sollten. Um diese Aussagen allerdings als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren anerkennen zu können, ist zumindestens eine Unterschrift Kims unter seinen Dokumenten notwendig. Kims Status als "Zeuge mit Belastungsmaterial" wurde wiederholt von der Verteidigung beanstandet, da er weder seine Behauptungen vor Gericht unter Eid wiederholen wollte, noch sein momentaner Aufenthaltsort in den USA oder seine Verbindungen zum südkoreanischen Geheimdienst näher bekannt sind oder bekannt gemacht werden.
Die Diskette mit den Dokumenten Kims wurde im Laufe des Prozesses vom Hersteller auf Aufforderung der Verteidigung geprüft, ob sie manipuliert worden wäre. Laut Hersteller wäre die Diskette grundsätzlich manipulierbar, es ist allerdings nicht möglich festzustellen, ob dies hier geschehen wäre.
Der Zeuge vom NIS gibt an, dass er beauftragt worden wäre, Kim Jong-Pil in den USA aufzuspüren. Der Richter fragt den Zeugen, ob deshalb er in den USA gewesen wäre. Der erwidert, dass er dies nicht beantworten darf, woraufhin der Richter die Befragung des Agenten nach dieser Antwort abbricht.
Um 14:50 Uhr dürfen alle Interessierten wieder im Gerichtsaal Platz nehmen. Um 14:55 Uhr betritt der Richter den Raum, außerdem sitzt jetzt ein Herr auf der Seite der Staatsanwalt-schaft, der bisher bei keiner Verhandlung anwesend war.
Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidigung überprüfen die Akzeptanz von eingereichtem Beweismaterial. Die Staatsanwaltschaft lehnt einen Punkt der von der Verteidigung einge-reichten Beweismaterialien ab. Begründet wird das damit, dass es sich dabei nicht um eine offiziell anerkannte Theorie handelt.
15:05 Uhr Es folgt eine Befragung Prof. Songs durch die Verteidigung. Auf die Frage, ob das Treffen 1991 mit Kim Il Sun geplant war, antwortet Prof. Song, dass er zwar in die DPRK eingeladen war, aber nichts von diesem Treffen im vorhinein wusste.
Prof. Song berichtet von einer Einladung der Seoul National Universität im Jahre 1991. Die hatte Prof. Song für ein Semester als Gastdozent verpflichten wollen. 400 Studenten hatten sich für das Seminar eingeschrieben. Die Universität zog dann die Einladung auf Druck des Geheimdienstes zurück, worüber Prof. Song sehr enttäuscht war.
Auf die Frage, welche Gründe ihn bewogen in der Zeit zwischen 1991-94 in die DPKR zu reisen, erklärt Prof. Song, dass seit 1991 das Thema der Wiedervereinigung Koreas neu ins Interesse der öffentlichen Diskussion gerückt sei. Er hätte in diesem Zusammenhang die Ansichten südkoreanischer Wissenschaftler gesammelt und diese auf Wunsch der Südkoreaner Wissenschaftlern in der DPRK mitgeteilt.
Verteidiger: "Hat Hwang Jang Yeop sie jemals als Kim Chul-Su angesprochen?" Prof. Song: "Nie, er sprach mich immer als Song Sonsaengnim (das bedeutet wörtlich LehrerIn oder wird höflich für Herr / Frau als Anrede verwendet) oder Professor Song an.
Auf die Frage, womit er sich gegenwärtig beschäftigt, erwidert Prof. Song, dass er am 3. Band eines Zyklus von 5 Büchern über die Moderne arbeitet.
Der Richter fragt Prof. Song nach dem Erscheinungsjahr von 2 seiner Bücher. Er möchte wissen, ob Prof. Song neben dem Titel "Wie kann man die Gesellschaft in der DPRK sehen" auch den Untertitel für dieses Buch verfasst hat. Prof. Song antwortet, das er nur den Titel bestimmt hat. Der Richter fragt nach der Reihenfolge der Erscheinung weiterer Bücher von Song Du Yul.
Er fragt dann, was Prof. Song dachte, als er seinen Namen auf der Liste der zur Beerdigung Kim Il Sungs geladenen Gäste an 23. Stelle entdeckte und wie er es empfand, als er zu einem Treffen in China (offensichtlich zwischen Nord- und Südkoreanern) nicht eingeladen worden war. Er zitiert anschließend aus dem Buch von Prof. Song "Was ist Geschichte?" und fragt ob das als Kritik an der Juche Ideologie zu verstehen ist. Prof. Song erwidert, dass das keine direkte Kritik sei, aber das er an dieser Stelle die Grenzen der Juche Ideologie benannt hat. Prof. Song ergänzt, dass es 2 Wege gibt den Norden zu verstehen. Der erste sei Mitleid, der zweite Authentizität. Er hätte immer versucht, die DPRK authentisch zu verstehen.
Der Richter meint an Prof. Song gewandt: "Man kann schon Zweifel an ihrer Objektivität haben, weil Sie als Wissenschaftler Geld von nordkoreanischer Seite angenommen haben." Prof. Song erwidert, dass er allein Reisekosten erstattet und Geld für ein Forschungsinstitut erhalten habe und dies die Objektivität seiner Forschung nicht beeinflusst habe.
Plädoyer der Staatsanwaltschaft (dauert etwa 20 Minuten)
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der in allen Verhandlungen anwesend war, hält das Plädoyer. Er kann weder fließend lesen, noch ist er ein besonders guter Rhetoriker, dafür darf man ihm ein gutes Maß an hanebüchen Phantasien und einer verbissenen Ideologie bescheinigen, wie es im folgenden deutlich wird.
Der Staatsanwalt bedankt sich beim Richter und begründet dann das beantragte Strafmaß.
Er beschreibt die gegenwärtige Lage auf der koreanischen Halbinsel als anhaltende Bedrohung der RO Korea durch die DPRK und verweist als Beispiel auf über 20 Grenzzwischenfälle allein im vergangenen Jahr. Prof. Song charakterisiert er als jemanden, der die Teilnehmer der Demokratisierungsbewegung enttäuscht hat.
Prof. Song hat über 30 Jahre lang als hochrangiger und bezahlter Agent für die DPRK gearbeitet und darüber hinaus unter den koreanischen Studenten in Deutschland Spione geworben und Personen zum Überlaufen nach Nordkorea aufgefordert. Er ist ein Parteigänger der DPRK und besitzt eine anti-südkoreanische Einstellung. Die zur Spionage verleiteten Studenten hat er in der Gruppe "Jingug" (ehrliche, aufrichtige Menschen) in Deutschland organisiert.
Er selbst hat die DPRK 22 mal besucht. 1995 ist er in das Komitee der Kandidaten des Politbüros der nordkoreanischen Arbeiterpartei gewählt worden (Chosun Nodongdang Huboüwon Sunjong).
Er hat die Juche Ideologie in seinen Veröffentlichungen gelobt, Kim Il Sun getroffen und mehrere von Kim Jong Il handgeschriebene Briefe erhalten.
Der Angeklagte ist ein Topagent und unter den in der RO Korea festgenommenen DPRK Agenten, der hochkarätigste. Die wissenschaftlichen Konferenzen zwischen Nord-und Südkorea hat er auf Befehl der nordkoreanischen Führung eingeleitet und organisiert.
Seine Bücher und sein gesamtes wissenschaftliches Werk dienten dazu, in der RO Korea Sympathisanten für die DPRK zu gewinnen und Nordkorea zu verherrlichen. In den 90er Jahren hat er damit massiv Propagandamaterial in Südkorea verbreitet. Seine Haltung Südkorea gegenüber ist sehr kaltblütig, wogegen er mit Nordkorea sympathisiert. Beispielsweise hat er eines seiner Bücher ("Kein Land für friedliche Spiele") als Grossaktion gegen die Ausführung der Olympischen Spiele im Jahr 1998 geschrieben.
Der Einfluss Prof. Songs auf die Intellektuellen und Studenten Südkoreas und damit auch auf die Nordkorea Sympathisanten in Südkorea ist immens.
" Die Feder ist stärker als das Schwert.": das Wirken und der Einfluss Prof. Songs ist daher als schwerwiegender und gefährlicher einzustufen, als wenn er hochrangige südkoreanische Persönlichkeiten ermordet oder Spionageaktionen in Südkorea durchgeführt hätte.
Der Angeklagte zeige keine Reue im Vorfeld und während des Prozesses für seine Taten. Er kam zurück nach Südkorea, weil in Nordkorea nicht mehr so gut wie früher behandelt hätte. Der Angeklagte leugnet seine Schuld und verteidigt sich sehr stark. (Letzteres muss auf dem Hintergrund des koreanischen Verhaltenskodexes verstanden werden. Danach müsste Prof. Song in seiner Lage unterwürfig und wiederholt etwa das folgende sagen, um die Staatsanwaltschaft zufrieden zu stellen: "Ich habe einen Fehler gemacht. Es tut mir leid. Entschuldigen sie. ...") Der Angeklagte benutzt die Gerichtsverhandlung für einen Kampf gegen das Nationale Sicherheitsgesetz.
Der Angeklagte hat noch immer Verbindungen zur DPRK. Er gibt sich den Anschein, als ob er hier wegen seiner wissenschaftlichen Arbeit vor Gericht stehe und informiert entsprechend das Ausland. Dabei hat er seinen Ruf als Wissenschaftler ausgenutzt, um als Agent tätig zu sein und hat Agententätigkeit in den Köpfen der progressiven südkoreanischen Kräfte betrieben.
Letztlich kam er nach Südkorea zurück, weil er kein Geld mehr von Nordkorea bekam. Er ist ein Spion der sich mit dem Image des "Grenzgängers" tarnt. Grenzgänger würden nicht in die Arbeiterpartei der DPRK eintreten. Seit seinem Parteieintritt im Jahr 1973 bis zum Jahr 1997 ist er vom Norden bezahlt worden.
Die DPRK bedroht nach wie vor die Sicherheit der RO Korea. Der Angeklagte ist ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die RO Korea. Aus diesem Grund, so der Staatsanwalt, müsste er eigentlich eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten beantragen. Angesichts der gewandelten Atmosphäre nach dem Gipfeltreffen im Jahre 2000 und dem Versprechen des Angeklagten, in Zukunft die Gesetze Südkoreas zu befolgen, beantragt er eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren ohne Bewährung.
Das wird von vielen Anwesenden mit einem entsetztem Raunen quittiert, empörte Zwischenrufe von einigen Zuhörern führen dazu, dass der Saaldiener und der Richter mehrmals um Ruhe bitten müssen. .
Plädoyer der Verteidigung (ca. 80 Minuten)
Verteidiger 1
Er bescheinigt der Staatsanwaltschaft eine Prozessführung, wie sie in den 70iger Jahren in Korea praktiziert wurde und wirft ihr Manipulation vor. Er spricht von der Scham, mit der man auf diesen Prozess zurückblicken wird.
Die Staatsanwaltschaft beruft sich bei ihrer Strafforderung auf den § 3 des Nationalen Sicherheitsgesetzes. Dieser Paragraph setzt voraus, dass Prof. Song eine führende Rolle in Nordkorea innehatte. Diese "führende Rolle" wird aber im Nationalen Sicherheitsgesetz nicht näher erläutert und feste Kriterien fuer diesen Begriff nicht genannt. Abgesehen davon, wurden im Prozess keinerlei Beweise für eine führende Funktion von Prof. Song aufgeführt.
Aus diesen Gründen kann keine Anklage und Verurteilung auf der Grundlage von § 3 des NSG erfolgen. Außerdem hat Prof. Song kein einziges Mal an wichtigen Entscheidungsprozessen in Nordkorea teilgenommen.
Verteidiger 2
Die Staatsanwaltschaft geht weiterhin davon aus, das Prof. Song Kandidat des Politbüros der DPRK ist. Die Staatsanwaltschaft konnte im Verlauf des Prozesses keinerlei Beweise dafür vorlegen.
Prof. Song hat zudem von dieser angeblichen Politbüromitgliedschaft weder jemals von nordkoreanischer Seite gehört, noch ist er jemals aufgefordert worden, ein solches Amt auszuüben oder hat eine Prozedur zur Ernennung durchlaufen. Prof. Song hat kein einziges Mal an Sitzungen des Politbüros teilgenommen.
Material, das der Verteidigung vom Wiedervereinigungsministerium Südkoreas vorliegt, listet auf keiner Liste des Politbüros den Namen Prof. Songs noch den seines angeblichen Pseudonyms Kim Chul-Su auf. Die Behauptung, er sei Mitglied des Politbüros ist damit haltlos. Daran ändert auch die Aussage von Hwang Jang Yeop nichts. Dessen Aussage beruht auf einer Information, die er von einer anderen Person gehört zu haben behauptet. In der Befragung Hwangs hat sich aber gezeigt, dass der Zeitpunkt und Ort des angeblichen Gespräches mit Kim Young-Sun, der ihm diese Information angeblich gegeben haette, nicht glaubwürdig ist.
Die Glaubwürdigkeit Hwangs ist sehr anzuzweifeln. Seiner Aussage ist keine Beweiskraft zuzumessen. Insgesamt haben die Zeugen der Staatsanwaltschaft nur mangelhafte und nicht überzeugende Aussagen geliefert, die in keiner Weise eine Verurteilung rechtfertigen würden.
Ein weiterer Zeuge der Staatsanwaltschaft, Kim Jong-Pil, hat in einem Dokument behauptet, dass Prof. Song ihn gefragt hätte, ob Hwang Jang-Yeop wüsste, dass Prof. Song wie eine wichtige Person (vergleichbar mit der Witwe Isang Yuns) von nordkoreanischer Seite behandelt worden wäre. Kim spricht aber niemals vom Rang eines Kandidaten des Politbüros. Davon abgesehen, sind grundsätzlich verschiedene Teile seiner Aussage unglaubwürdig und genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Es besteht die Gefahr, dass der Inhalt der von ihm eingereichten Diskette manipulierbar gewesen sein könnte, zudem fehlt Kims Unterschrift auf den Dokumenten, daher können diese nicht als Beweismaterial verwandt werden.
Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass Prof. Song in seinem Buch "Korea Kaleidoskop" eine Pro Nordkorea Position vertritt. Das Buch aber muss auf dem Hintergrund der Erfahrung der deutschen Wiedervereinigung verstanden werden. Aus dieser Perspektive wird die Theorie der koreanischen Wiedervereinigung entworfen. Dieses Buch ist als Beweismaterial daher nicht haltbar.
Zur Frage um Kim Chul-Su: der Behauptung, ein Kim Chul-Su wäre Kandidat des Politbüros, fehlt weiterhin jeder feste Anhaltspunkt. Selbst wenn Prof. Song identisch mit Kim Chul Su wäre, ist letzterer nicht automatisch als hoher Funktionär einzustufen und Prof. Song kann deshalb nicht auf der Grundlage § 3 NSG verurteilt werden. Prof. Song hatte nie eine Funktionärsrolle inne.
Verteidiger 3
Er setzt sich mit dem Vorwurf auseinander, Prof. Song hätte Leute agitiert in die DPRK zu gehen. Der Zeuge der Staatsanwaltschaft, Oh Gil-Nam, aber hat zugegeben, dass nicht Prof. Song, sondern eine andere Person ihn bewegt hätte in die DPRK zu gehen.
Die Organisationen und Bürgerinitiativen, die sich für die Demokratie in Südkorea während der Militädiktaturen einsetzen und die in diesem Prozess von Relevanz waren, werden von der Staatsanwaltschaft durchweg als pro DPRK abqualifiziert, aber alle sind in der RO Korea als NGO anerkannte Initiativen und haben sich allein für eine Demokratisierung Südkoreas engagiert. Die Staatsanwaltschaft konnte keinerlei Beweise, was die mutmassliche pro-nordkoreanische Aktivität anbelangt, im Prozess vorlegen.
Das Buch "Kein Land für friedliche Spiele", in dem Prof. Song 1988 gegen die olympischen Spiele opponiert haben soll, beinhaltet nur zwei Artikel Prof. Songs zur wirtschaftlichen Lage Südkoreas: in beiden findet sich kein einziges Mal die Wörter "Olympische Spiele". Die Staatsanwaltschaft behauptet, Prof. Song hätte seit den 90er Jahren Bücher in der Funktion als Politbüromitglied geschrieben, um Nordkorea zu verherrlichen: dafür konnte kein einziger Beweis von der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.
Verteidiger 4
Er verteidigt die Methode der immanenten Kritik. Dieser wissenschaftliche Ansatz ist nicht Pro DPRK. Es ist vielmehr der Verdienst Prof. Songs, dass die südkoreanische Gesellschaft von seiner Forschung profitiert und einen besseren Einblick in die Gesellschaftsstruktur in Nordkorea bekommen hat. Man muss die Juche Ideologie verstehen, um die DPRK verstehen zu können. Letztlich hat Prof. Song also für die RO Korea gearbeitet. Die Kritik Prof. Songs an der südkoreanischen Gesellschaft ist auch wichtig, eine Gesellschaft bedarf dessen um sich zu entwickeln. Die Bemerkungen der Staatsanwaltschaft sind einseitig und mangeln an Objektivität und Vollständigkeit.
Nach Prof. Songs Theorie ist die Frage der Wiedervereinigung eine überlebenswichtige Frage für beide Staaten. Sowohl die RO Korea, als auch die DPRK müssen Schritte aufeinander zu gehen. Die Staatsanwaltschaft behauptet zwar, die Publikationen Prof. Songs hätten der RO Korea geschadet, aber das Gegenteil sei der Fall, seine Arbeit hat der RO Korea eher genützt, die Sicherheit des Staates zu verbessern. Prinzipiell darf wissenschaftliche Tätigkeit nicht in der Perspektive eines Gesetzes beurteilt werden, dies verletzt gravierend das Recht auf wissenschaftliche Freiheit.
Verteidiger 5
Die Symposien zur Frage der Wiedervereinigung zwischen nord- und südkoreanischen Wissenschaftlern fanden zu einer zeit statt, als das Verhältnis der beiden koreanischen Staaten sehr gespannt war. Durch diese Symposien hat sich die Situation verbessert. Durch das Engagement von Prof. Song sind diese Symposien weitergeführt worden. Initiiert und finanziert wurden alle Symposien von südkoreanischer Seite, u.a. südkoreanischen Unternehmen und Zeitungen. Diese Symposien hatten historische Bedeutung, weil sie zum ersten Mal seit der Teilung des Landes eine Plattform des Austausches und der Annäherung darstellten. Sie waren die erste Form eines innerkoreanischen Dialoges nach der Teilung des Landes. Die Staatsanwaltschaft spricht diesen Symposien die Bedeutung ab und das wäre als staatsschädigendes Verhalten zu bewerten.
Verteidiger 3
Der Fakt des Parteieintritts 1973 fällt unter die Verjährungsregelung und erfüllt damit nicht mehr die Voraussetzungen eines Strafbestandes. Dazu kommt, dass Prof. Song die DPRK im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft besucht hat, dafür kann man ihn nicht nach dem NSG verurteilen. Artikel 6 spricht von "Flucht in ein feindliches Territorium": Deutschland definiert Nordkorea nicht als "Feind", daher kann dieser Artikel nicht auf einen deutschen Staatsbürger angewandt werden. Prof. Song reiste auch nicht mit dem Ziel die RO Korea zu stürzen oder zu schwächen nach Nordkorea. Genauso verhält es sich mit dem Artikel 8, den die Staatsanwaltschaft anwendet: Deutschland definiert Nordkorea nicht als Feind, daher ist "Treffen und Kommunizieren mit dem Feind" für einen Deutschen nicht möglich und nicht strafbar.
Verteidiger 2
Er wirbt um Verständnis für die Lage von Prof. Song.
Prof. Song hat physisch und psychisch gelitten. Er ist trotz drohender Gefährdung nach Südkorea gereist. Er versucht standhaft seine Auffassung der Wahrheit im Gerichtssaal zu vertreten und zu erläutern. Menschen wie Prof. Song, die beide Seiten kennen müssen in Zukunft für die Wiedervereinigung arbeiten dürfen und können. Es muss anerkannt werden, dass der wissenschaftliche Ansatz Prof. Songs bereits in Südkorea übernommen ist und anerkannt wird. Sowohl gegen die Verhaftung und die Anklage Prof. Songs als auch gegen das Nationale Sicherheitsgesetz haben zahlreiche Proteste stattgefunden: Unterschriftensammlungen unter anderem aus Europa, Japan und Südkorea, sowie zahlreiche Petitionen. Mit Prof. Habermas und Günter Grass haben sich auch sehr berühmte und führende Persönlichkeiten für Prof. Song eingesetzt. Die Gesellschaft sollte Akzeptanz und Toleranz gegenüber Prof. Song zeigen. Menschen wie Prof. Song müssen die Chance bekommen, weiterzuarbeiten.
Es würde den Anfang einer neuen Epoche markieren, wenn Prof. Song die Chance gegeben wird, in Südkorea zu leben und zu arbeiten. Prof. Song wünscht sich diese Möglichkeit des Lebens und Arbeitens in der RO Korea sein Leben lang. Es wäre ein großer Verlust für die RO Korea,wenn ihr seine Intelligenz verloren ginge.
Danach hält Prof. Song sein Schlusswort. Da das bereits heute in einer wortgetreuen Übersetzung unter www.freesong.de vorliegt, verzichte ich hier auf eine zusammenfassende Wiedergabe.
Nachdem Prof. Song sein Schlusswort beendet hat, wird laut und lange Beifall aus dem Publikum geklatscht, was der Saaldiener sich verbittet. Der Richter greift nicht ein.
Die Verhandlung endet kurz nach 18 Uhr. Das Urteil wird am 30.3.2004 um 10 Uhr gesprochen.
Jörg Baruth, Mitarbeiter des Evangelischen Missionswerkes in Südwestdeutschland in Korea
(mit Anmerkungen und Ergänzungen von Rinn Song)
Seoul, den 10.03.2004