Bericht zur Urteilsverkündigung im Prozess von Prof. Song Du Yul am 30.03.2004
In der 24. Strafkammer des Seouler Landesgerichts
Die Verhandlung findet, wie auch zu den letzten beiden Terminen, im Gerichtssaal 417 statt. Bereits beim passieren der Sicherheitskontrolle vor dem Aufgang zu den oberen Stockwerken werde ich von Beamten darauf hingewiesen mein Handy auszuschalten. Die Tür zum Seiteneingang des Gerichtssaales 417 ist zum ersten Mal verschlossen. Ich werde durch eine weitere Sicherheitskontrolle geleitet und betrete den Raum 417 durch den Haupteingang. Normalerweise läuft kurz vor dem Verhandlungsbeginn eine Tonbandansage, durch die man auf die Ordnung im Gerichtssaal hingewiesen wird. Heute richtet der Gerichtsdiener persönlich das Wort an die Besucher. Er sagt sinngemäß: "Sehr geehrte Besucher der Verhandlung. Sie haben sich bei den vergangenen Verhandlungen als ein diszipliniertes Publikum ausgewiesen. Ich hoffe, dass sie auch in der heutigen Verhandlung diesem Bild entsprechen werden." Die ca. 200 Sitzplätzen sind besetzt. Einige Besucher stehen. Außerdem stehen rechts und links in den Gängen des Zuschauerraumes ca. 6 Beamte in Uniform und noch einmal ebensoviel Herren in Zivil. Noch zweimal bittet der Gerichtsdiener die Anwesenden die Handys abzuschalten.
Staatsanwalt Park Man, der bei allen Verhandlung anwesend war, betritt den Saal, gefolgt von einem Staatsanwalt, der bei den letzten beiden Verhandlungen dabei war und dem Kollegen, der erst am letzten Verhandlungstag im Gericht erschienen war. Sie nehmen ihre gewohnten Plätzen, rechter Hand vom Richter aus gesehen, ein.
Vier Verteidigern betreten den Gerichtssaal. Sie setzen sich zuerst in die Zuschauerreihen, danach auf die Plätze auf denen normalerweise die Verteidiger sitzen, die gerade nicht aktiv am Prozessverlauf teilnehmen. Die Plätze der Verteidiger vor dem Richterstuhl bleiben leer. Es liegt eine gewisse Spannung im Raum, die so bei den übrigen Verhandlungen nicht zu spüren war.
Das Gericht betritt den Saal um 10:04 Uhr. Der Richter bittet den Angeklagten in den Gerichtssaal zu führen. Als Prof. Song den Raum betritt wird er von einigen Anwesenden mit Beifall begrüßt. Der Richter quittiert das mit der Anweisung, dass dergleichen von jetzt ab zu unterbleiben hat. Er erklärt weiterhin, dass das Urteil nicht zur Zufriedenheit aller ausfallen wird, damit müssten die Anwesenden rechnen. Danach beginnt der Richter die Urteilsbegründung mit der Benennung der Anklagepunkte, von denen Prof. Song freigesprochen wird.
Dazu zählt die Teilnahme an den Symposien. Jene hätte die Sicherheit der ROK nicht gefährdet, sondern eher dem Prozess der Annäherung beider Staaten gedient. Prof. Song hat an dieser Stelle nicht nur für die DPRK gewirkt, sondern auch für die ROK. Er hat sich mit Kräften für das Zustandekommen der Symposien eingesetzt. Es gälte weiterhin, dass diese Symposien von Seiten der RO Korea initiiert und gewünscht waren. Prof. Song hat als Mittler zwischen den beiden Seiten gedient und die jeweiligen Positionen weitergegeben. Wenn Prof. Song an dieser Stelle schuldig gesprochen wird, dann müssten auch viele andere Regierungsbeamte für ihre diesbezügliche Arbeit verurteilt werden. Der NIS und das Wiedervereinigungsministerium waren schliesslich auch daran beteiligt. Das Nationale Sicherheitsgesetz sollte nicht zu weit interpretiert werden. Es sollte nur angewandt werden, wenn die Sicherheit des Landes gefährdet ist.
Trotzdem bleibt festzustellen, dass die DPRK diese Symposien für ihre Zwecke ausgenutzt hat. Prof. Song hat gewusst, dass die DPRK die Symposien für ihre Propaganda ausgenutzt hat. Der Norden hält immer noch am Modell der "Chokhwatongil" (roten oder bolschewistischen Wiedervereinigung) fest.
Die Staatsanwaltschaft hatte als Anklagepunkt den Tatbestand, dass Prof. Song in Berlin die nordkoreanische Botschaft betreten hat, benannt und das damit begründet, dass Südkoreaner nicht staatsfeindliches Gebiet, sprich das der DPRK, betreten dürfen. Der Richter befindet, dass das Betreten der nordkoreanischen Botschaft in Berlin keine strafbare Handlung darstellt, da man einen solchen Besuch nicht mit dem in der DPRK gleichsetzen kann. Am 3. Jahrestag des Todes von Kim Il Sun habe Prof. Song an einer entsprechenden Feierlichkeit teilgenommen, auch das erfüllt nicht den Fakt eines Strafbestandes.
Gleiches gilt für den Anklagepunkt, Prof. Song hätte jemanden agitiert in die DPRK zu gehen. Dafür gäbe es nicht ausreichendes Beweismaterial.
In den folgenden Punkten wird Prof. Song schuldig gesprochen:
Der Richter sieht es durch die Aussage von Hwang Jang Yeop als bewiesen an, dass Prof. Song und Kim Chul-Su ein und dieselbe Person sind. Die Verteidigung Prof. Songs argumentiert, dass Hwangs Aussage nicht beweisfähig ware. Hwangs Aussage mag zwar nicht immer konsequent sein, sie erscheint aber plausibel und entspricht der objektiven Wirklichkeit. Es gibt keine Hinweise darauf, Hwangs Aussage ernsthaft in Zweifel zu ziehen. Die von Choe Chang-Dong dem NIS übergebene Diskette enthält einen Bericht der an die DPRK gerichtet war und Auskunft zu Aktivitäten von Südkoreanern in Deutschland gibt. Dieser Bericht wurde von Kim Jong-Pil geschrieben. Es erscheint unwahrscheinlich, dass Kim Jong-Pil die Diskette manipuliert haben soll. In diesem Bericht wird mehrmals Prof. Songs Meinung direkt als Zitat wiedergegeben. Gleichzeitig schildert der Bericht, Prof. Songs Aktivitäten südkoreanische Studenten in Deutschland dazu zu bewegen sich persönlich und in Gruppen mit der DPRK zu beschäftigen. Aufgrund dieses Berichtes, der viel pro nordkoreanisches Material enthält, kann man auf den wahren Charakter Prof. Songs schließen, so der Richter. 1994 ist Kim Chul-Su an 23. Stelle auf der Teilnehmerliste zur Beerdigung Kim Il Suns vermerkt. 1995 hat Prof. Song in seinem Buch "Prinzip der Wiedervereinigung" diese Liste unverändert zitiert. Er hat auch eine Bewegung unterstützt, die die Juche Ideologie verbreitet und deren Verständnis fördern soll. Richter: "Darum kann ich schlussfolgern, dass Prof. Song Politbüromitglied gewesen ist, auch wenn weder Prof. Songs noch Kim Chul-Sus Name auf einer offiziellen Liste des Politbüros erscheint." Lee Sun Shil kam als nordkoreanischer Spion in die ROK und wurde hier gefasst. Dieser Mann hatte keine Führungsrolle in der Arbeiterpartei der DPRK und trotzdem war er Mitglied im Politbüro. Darum kann es durchaus möglich sein, dass Prof. Song ebenfalls Mitglied im Politbüro gewesen ist. Es ist offensichtlich, dass die nordkoreanische Führung Prof. Song nicht offiziell als Politbüromitglied bezeichnen wollte.
Obwohl der Angeklagte, so spricht der Richter generell, wenn von Prof. Song die Rede ist, über die Probleme in der DPRK gut informiert war, habe er in seinen Veröffentlichungen nicht darauf hingewiesen. An der ROK dagegen habe er kalt- und unbarmherzig Kritik geübt.
1973 ist Prof. Song in die Arbeiterpartei der DPRK eingetreten. Danach hat er zwei oder drei Mal je 1000 $ von der DPRK bekommen. Prof. Song hat seinen Einfluss geltend gemacht, um die Juche Ideologie schön zu färben. In seinen Büchern sind nur sehr schwer Stellen zu finden, wo er die Juche Ideologie kritisiert. Dagegen findet man ganz leicht Abschnitte, wo er sie verherrlicht.
Zu dem Buch Prof. Songs: "Was ist Geschichte?", bemerkt der Richter: "Ich kann dieses Buch nicht als rein wissenschaftliche Arbeit akzeptieren. Dem Leser wird keine objektive Perspektive vermittelt." Er befindet, dass das Buch die Leser zu einer von Sympathie geprägten Haltung der DPRK gegenüber verleitet.
Obwohl Prof. Song seinen Parteibeitritt 1973 als harmloses Ereignis darstellt, kann das nicht als Wahrheit akzeptiert werden. Prof. Song kannte die Gefahr eines solchen Schrittes und wusste ebenso um die Konsequenzen. Das kann er jetzt hier nicht als eine harmlose Formalität abtun.
1988 habe Prof. Song gegen die Olympiade in Korea votiert und entsprechende Aktivitäten unternommen. In dem Buch "Kein Land für friedliche Spiele", habe er ein weiteres Mal die ROK unbarmherzig und nicht objektiv kritisiert. Er habe auf diese Weise negativen Einfluss auf die Menschen in der ROK ausgeübt und die Opposition gestärkt.
Prof. Song beansprucht ein "Grenzgänger" zu sein. Tatsächlich benutzt er diesen Terminus, um seine Unterstützung des Systems von Kim Il Sun zu tarnen. In seiner wissenschaftlichen Arbeit ist er nicht neutral, sondern ergreift Partei für die DPRK. Das wirkt sich als Hindernis für den Prozess der Wiedervereinigung in Südkorea aus. Wäre er ein wirklicher "Grenzgänger", dann müsste er auch die nordkoreanische Ideologie kritisieren. Durch seine Methode der immanenten Kritik macht Prof. Song die Leute glauben, er würde neutral als Wissenschaftler arbeiten. Tatsächlich aber ist er ein Parteigänger. Prof. Song zeigte weder in den Gerichtsverhandlungen, noch in seinen jüngsten Veröffentlichungen Reue.
Der Richter fasst noch einmal die verschiedenen Phasen in Prof. Songs Biographie wie folgt zusammen. Erst der Beitritt zur Arbeiterpartei der DPRK, anschließend die Mitgliedschaft im Politbüro und schließlich wird er von der DPRK nicht länger berücksichtigt und spielt dann auch keine hervorgehobene Rolle mehr. Unsere Gesellschaft ist inzwischen sehr viel demokratischer geworden und zeigt Toleranz. Prof. Song wusste aber, vor seiner Einreise in die ROK, dass er nach einer Einreise zum jetzigen Zeitpunkt bestraft werden würde. Er hat beeidigt, in Zukunft die koreanischen Gesetze zu achten. Ich anerkenne seine Arbeit als Wissenschaftler. Natürlich könnte man ihn auch als ein Opfer der Teilung Koreas sehen, aber er zeigt weder Reue noch ist die Bereitschaft etwas für die Entwicklung der ROK zu leisten, erkennbar. Unter Berücksichtigung all dieser Punkte erlasse ich folgendes Urteil. "Prof. Song wird zu 7 Jahren Freiheitsentzug verurteilt." Es ist 10:57 Uhr und das Publikum ist aufgebracht. Ein alter Herr fordert lautstark die Abschaffung des Nationalen Sicherheitsgesetzes und die gleichzeitige Absetzung solcher Leute, die hier in der Staatsanwaltschaft und auf dem Richterstuhl sitzen. Frau Song versucht ihren Mann kurz zu sprechen wird aber von Beamten gehindert zu ihm durchzudringen. Eine Verteidigerin versucht sie zu unterstützen und verlangt lautstark Durchlass. Es kommt an der Seitentür, durch die Prof. Song abgeführt wird zu einem regelrechten Handgemenge.
Anschließend im Presseraum frage ich einen der Verteidiger, ob er mit diesem Ergebnis vor der Urteilsverkündigung gerechnet hat. Er meint, verglichen mit ähnlichen Fällen, sei das Urteil schärfer ausgefallen, als er ursprünglich angenommen hatte.
Baruth: "Worin sehen sie die Ursache dafür? Er antwortet, dass sowohl die Staatsanwälte, als auch der Richter sehr konservative Leute seien.
Baruth: "Glauben Sie, dass das Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Roh Einfluss auf das Urteil hatte?" Er verneint das.
Baruth: "Werden Sie Berufung gegen dieses Urteil einlegen?"
Verteidiger: "Ja."
Eine andere Juristin meint an diesen Verteidiger gewandt: "Wie kann ein Richter ein solches Urteil fällen, dass auf Grund von Material aus zweiter Hand basiert!"
Bis auf den ersten Verhandlungstag, habe ich an allen Verhandlungen teilgenommen. Bisher habe ich den Richter immer als sehr resolut agierenden Mann erlebt, dem man abspüren konnte, dass er sich seiner Autorität im Gerichtssaal sehr bewusst ist und diese auch ganz klar und gezielt durchsetzt. Bislang hatte er in den Verhandlungen deutlich, bestimmt und ruhig gesprochen. Davon war heute nicht mehr viel zu merken. Bei der Begründung des Urteils hat er vermieden ins Publikum zu schauen. Er hat sehr schnell und undeutlich gesprochen, so dass es stellenweise schwer war ihm zu folgen. Ich hatte den Eindruck, dass er durchaus die Last dieses Urteils im Blick auf die internationale Bewertung im Nacken spürte. Sein Herz aber schlägt auf der Seite der Staatsanwaltschaft. Das wird, glaube ich deutlich, wenn man die Argumentationslinie des Schlussplädoyers der Staatsanwaltschaft und die Urteilsbegründung des Richters miteinander vergleicht. Es wirkt wie ein Echo. Alles ein wenig verkürzter und trotzdem auf der gleichen Wellenlänge.
Ich möchte an dieser Stelle Frau Dr. Lee Chun-Sun für Ihre freundliche Unterstützung danken, ohne die diese Berichte in dieser Ausführlichkeit und Zuverlässigkeit im Blick auf das Verstehen durch mich nie hätten geschrieben werden können.
Jörg Baruth, Mitarbeiter des Evangelischen Missionswerkes in Südwestdeutschland in Korea (mit Ergänzungen von Rinn Song)
Seoul, den 30.03.2004