Spionagevorwurf gegen Song Du-Yul in Südkorea
Song Du-Yul wird heute (21. Juli 2004) freigelassen!
Urteil der 2. Instanz
Das Gericht hat heute morgen das Urteil gefällt: 3 Jahre Haftstrafe auf 5 Jahre Bewährung.
Prof. Song kommt noch heute frei! Für das Gericht ist es erwiesen, dass es
für den Hauptvorwurf einer Politbüromitgliedschaft keinen Beweis gibt.
Die Staatsanwaltschaft hat jetzt eine Woche Zeit, um in Revision zu gehen.
Näheres aus dem Urteil:
Folgende Punkte der Anklage der Staatsanwaltschaft wurden fallen gelassen:
- 1) Prof. Song habe als Politbürokandidat der nordkoreanischen
Arbeiterpartei gedient. (Das Nationale Sicherheitsgesetz §3 stellt die
Personen unter Strafe, die eine führende Funktion in einer
staatsfeindlichen Organisation übernommen haben.)
Begründung:
- a) Um jemanden zum Politbüromitglied ernennen zu können, müssen die betroffenen
Personen bereits als Mitglied des Zentralkomitees aufgenommen worden sein. Es
liegt nicht vor, dass Prof. Song als Mitglied des Zentralkomitees
aufgenommen worden ist.
- b) Es wäre möglich, dass Kim Il-Sung Prof. Song direkt zum
Politbürokandidat ernannt hätte. Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte
Kim dies zumindest nachher bekannt geben müssen. Dies ist nicht
geschehen. (Auch in Nordkorea gibt es eine Verfassung des Staates und eine
Satzung der Partei.)
- c) Nur diejenigen wurden zum Politbürokandidat ernannt, die sich im
Zentrum der Macht befinden und eine großartige Karriere bzw. einen wichtigen
Beitrag zur nordkoreanischen Gesellschaft geleistet haben. Prof. Song
entspricht nicht diesen Anforderungen. Der Staatsanwalt behauptet, Prof.
Song habe durch seine publizistische Tätigkeit für das nordkoreanische
Regime einen Beitrag geleistet. Aber Prof. Song hat bis zum Zeitpunkt siner abgeblichen Ernennung
als Politbürokandidat nur ein einziges Buch über Nordkorea veröffentlicht.
- 2) Anklagepunkt: Verherrlichung der nordkoreanischen Ideologie durch Prof. Songs Publikcation
Das Gericht wies die Behauptung des Staatsanwaltes zurück, dass Prof. Songs
Publikationen die Sicherheit des Staates (Südkorea) gefährdet haben. Das
Gericht würdigte sogar die von Prof. Song entwickelte Methodologie
"interne Annäherung" (immanent-kritische Methode) als hilfreich zum Verständnis der nordkoreanischen
Gesellschaft, die man nun als Partner für einen Dialog und eine Kooperation
auffassen solle.
Das Gericht übte sogar Kritik gegen das Nationale Sicherheitsgesetz:
das Gesetz berge eine große Gefahr der Menschenrechtsverletzung in sich.
Anschließend erklärte das Gericht, dass dieses Gesetz nur für den Fall,
in dem die Sicherheit des Staates eindeutig gefährdet wird,
einschränkend angewendet werden müsste.
Die Anklagepunkte, die das Gericht trotzdem anerkannt hat:
- 1) fünfmaliger Besuch von Nordkorea innerhalb von zwei Jahren seit Mai 1992
("Flucht in die von Feinden regierte Region")
- 2) Betrugsversuch durch einen Zivilprozess gegen Hwang Jang-Yop
Informationssendung während der "Kulturzeit" (3SAT), 21. Juli, 19:10-20:00
Näherer Information bei Frau Dr. CHOE, hyondok (Tel.: 0241 - 189 1192)