Schauprozeß, zweite Instanz
Rainer Werning, Seoul
Seoul: Katastrophale Haftbedingungen für Song. Prominente fordern Freilassung
Anstelle eines würdevollen Empfangs nach 37jährigem Exil in seiner Heimat Südkorea mußte der deutsch-koreanische Hochschullehrer Song Du-Yul (59) im vergangenen September die bittere Erfahrung machen, daß hartgesottene Geheimdienstler des National Intelligence Service (NIS) noch immer Herr im Hause und mächtiger denn demokratische Einrichtungen in der Republik Korea sind. Eine zutiefst bittere Erfahrung für einen Mann, der zeit seines Lebens auf Ausgleich und Versöhnung im geteilten Korea hingearbeitet und sich eloquent gegen die langjährige Militärdiktatur in Südkorea gewandt hat. Song betrachtet sich selbst als »Grenzgänger« und verfolgt in seinen Studien über Nordkorea methodisch einen immanent-kritischen Ansatz. Für all das wurde der Wissenschaftler Ende März dieses Jahres in einem kafkaesken Schauprozeß und gnadenlosen Racheakt Kalter Krieger abgestraft und zu einer siebenjährigen Haftstrafe verdonnert. Ein Verfahren, in dem es nicht um eine nachvollziehbare Beweisführung, sondern vordergründig um die staatlich zelebrierte Verdammung wissenschaftlichen Gedankenguts und politischer Gesinnung ging.
Wenn ein Gericht sich anmaßt, über wissenschaftliche Standards zu befinden und einen – zudem zu Unrecht angeklagten – Mann ausdrücklich deshalb ächtet, weil »seine Feder wirkungsvoller als das Schwert« gewesen sei, ist ein Rückfall in inquisitorische Zeiten programmiert. Empört zeigten sich denn auch die Kollegen des Instituts für Soziologie der Universität Münster, wo Song Du-Yul seit Jahren Sozialphilosophie lehrt. In einer vom 31. März 2004 datierten Stellungnahme des Instituts schreiben sie: »Grundlage der gestrigen Verurteilung ist ein ›Nationales Sicherheitsgesetz‹, das noch aus der Zeit der Militärdiktatur stammt und weltweit als nicht vereinbar mit rechtsstaatlichen Grundsätzen angesehen wird. Schon im Laufe des Prozesses hatte Professor Jürgen Habermas, dessen Schüler Song ist, davor gewarnt, ›einen untadeligen Wissenschaftler und deutschen Staatsbürger (...) zum Spielball innenpolitischer Querelen‹ zu machen. Dies ist nun leider geschehen.«
Weiter wird darauf verwiesen, daß die ursprünglichen Vorwürfe der südkoreanischen Staatsanwaltschaft – unter der Überschrift »Spionage für Nordkorea« – in sich zusammengebrochen seien. Übriggeblieben sei der Tatbestand, daß sich Song Du-Yul während der 37 Jahre seines Exils konsequent um eine Verständigung zwischen Süd- und Nordkorea bemüht hat, daß er mit diesem Ziel auch Reisen nach Nordkorea unternommen hat. Die Urteilsbegründung gipfele in dem Vorwurf, Professor Song habe durch seine wissenschaftliche Arbeit in Südkorea um Verständnis für die so genannte nordkoreanische Juche-Ideologie geworben und damit »eine theoretische Grundlage für pro-nordkoreanische Aktivitäten in Südkorea geschaffen«. Er habe »kalte und unbarmherzige Kritik« an bestimmten Zuständen in Südkorea geübt. Außerdem habe er im Prozeßverlauf keine Reue gezeigt und sich nicht für seine »Taten« entschuldigt. Das skandalöse Urteil zeige, so die Stellungnahme aus Münster, »daß man in Südkorea, einem Land, das in die westliche Wertegemeinschaft drängt und demnächst das Gastland der Frankfurter Buchmesse sein soll, noch immer allein aufgrund von Buchveröffentlichungen und abweichenden wissenschaftlichen Meinungen schwer bestraft werden kann«. Auch die Bundesrepublik Deutschland, deren Staatsbürger Professor Song seit 1993 ist, könne »diese Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen«.
Seit Mitte Mai wird vor dem High Court in Seoul in zweiter Instanz verhandelt, nachdem sowohl die Verteidigung von Professor Song als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatten. Während die Verteidigung einen Freispruch erreichen will, hat die Staatsanwaltschaft, wie bereits in der ersten Instanz, eine 15jährige Haftstrafe beantragt. Rechtzeitig mit Beginn des Berufungsverfahrens haben sich deutsche und internationale Akademiker und Personen des öffentlichen Lebens – von Günter Grass, Jürgen Habermas, Carl Friedrich von Weizsäcker und Egon Bahr bis hin zu Noam Chomsky und Howard Zinn – in einem Schreiben an Südkoreas Präsidenten Roh Moo-Hyun für die sofortige Freilassung von Song und die Abschaffung des anachronistischen »Nationalen Sicherheitsgesetzes« ausgesprochen. Rechtzeitig zum dritten Verhandlungstag im Berufungsverfahren am Mittwoch dieser Woche reiste der engagierte Bremer Menschenrechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz als Prozeßbeobachter nach Seoul. Ein Freundeskreis von Kollegen und Organisationen wie der Korea Verband e.V. hat den Bremer Anwalt gebeten, eine Prozeßbeobachtung vor Ort durchzuführen, was ebenfalls von dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen (vdj) und der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin) unterstützt wird.
Schultz zeigte sich schockiert über die Haftbedingungen des Angeklagten. In einem ersten Pressegespräch vor südkoreanischen Medienvertretern erklärte der Bremer Anwalt: »In seiner kleinen Zelle gibt es keinen Stuhl, nichts, was das Leben halbwegs erträglich macht. Die Zelle ist rund um die Uhr beleuchtet. All das führt dazu, daß sich Herr Songs Gesundheitszustand verschlechtert. Dies ist offensichtlich eine Verletzung seiner Menschenrechte.« In Kauf genommen wird das von extraterritoriale Immunität genießenden Betonmischern des NIS und einem Teil der Justiz, während – ein Paradox auf der Halbinsel – die Regierungen in Seoul und Pjöngjang just den vierten Jahrestag ihrer Gemeinsamen Nord-Süd-Deklaration feierten und sich beide Seiten darauf verständigten, ihre überdimensionalen Propaganda-Lautsprecheranlagen diesseits und jenseits des 38. Breitengrades abzumontieren.
Der Autor ist Vorstandsvorsitzender des Korea Verbandes e.V. im Asienhaus (Essen). Zusammen mit Song Du-Yul und Choe Hyondok ist er Herausgeber des Anfang Juli im Kölner PapyRossa Verlag erscheinenden Buches »Wohin steuert Nordkorea? Soziale Verhältnisse – Entwicklungstendenzen – Perspektiven«, 164 S., 15 Euro.